Nun kommt es endlich – das elektronische E-Rezept. Doch was bedeutet dies für die Versicherten? Viele Arzt- und Apothekengänge werden jetzt leichter. Denn nach dem Arztbesuch erstellen die Ärzte das Rezept ganz einfach digital mit dem Computer und speichern es dann an einem zentralen Ort (sog. E-Rezept-Fachdienst). Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder der E-Rezept-App (mit einem QR-Code) kann man als Patient dann das Rezept in der Apotheke einlösen. Während man für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN benötigt, ist dies bei der Karte noch einfacher: Die Karte kann man in der Apotheke in ein Kartenterminal stecken. Hierzu ist keine PIN nötig. Das Apothekenpersonal weiß mit App oder Karte, was es ausgeben soll. Und schon erhält man seine Medikamente.
MAN KANN AUCH WEITERE PERSONEN VERSORGEN
Man kann das Rezept auch dafür verwenden, für Angehörige oder Bekannte Medikamente zu holen. Dies geht ebenfalls über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder E-Rezept-App. Mit der Familienfunktion kann man sogar selbst Familienangehörige verwalten und ebenfalls ihre Rezepte einsehen und einlösen. Das E-Rezept lässt sich auch per App an die Wunschapotheke senden. Oder man kann die Medikamente gleich zu sich nach Hause liefern lassen.
DAS E-REZEPT IST SICHER
Die Sicherheit der digitalen Gesundheitsdaten ist gewährleistet. Sie sind mehrfach verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur man selbst sowie Arzt und Apotheke haben Zugang. Wer die Daten an eine Person der Wahl weitergeben möchte, kann dies sicher tun – durch Weitergabe der elektronischen Gesundheitskarte oder durch Weitergabe des Rezeptcodes in der App oder im Papierausdruck. Das E-Rezept wird übrigens nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert. Sollte man sein ausgedrucktes E-Rezept einmal verlieren, macht es nichts: Es ist in einer externen Datei auf dem zentralen Server der zuständigen sogenannten „Telematikinfrastruktur (TI)“ sicher verwahrt.
AUCH FOLGEREZEPTE SIND EINFACH BESTELLBAR
Das E-Rezept erhält man auch nach einer Videosprechstunde. Sollte man die Gesundheitskarte verlieren, empfiehlt es sich, sie bei der Krankenkasse sperren zu lassen. Denn die Rezepte sind ohne PIN abrufbar. Wer ein Folgerezept für das nächste Quartal braucht, kann dies einfach beim Arzt bestellen. Es wird elektronisch übermittelt. Bei Fragen rund um das E-Rezept hilft Ihnen Ihre Vor-Ort-Apotheke gerne weiter!