Welche Pflegehilfsmittel können Sie kostenfrei im Wert von 40 € monatlich bei Ihrer Apotheke bestellen?
- Mundschutz
- Einmalhandschuhe
- Schutzschürzen
- Bettschutzauflagen
- Handdesinfektion
- Flächendesinfektion
- Fingerlinge
TIPP
Übrigens kann man halbjährlich – ebenfalls kostenfrei – über die Pflegekasse auch eine waschbare Bettschutzeinlage erhalten.
Über drei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und werden überwiegend im häuslichen Umfeld versorgt. Viele wissen es nicht: Pflegebedürftige der Pflegegerad 1 bis 5 haben einen kostenfreien gesetzlichen Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat. Dies gilt, wenn sie zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im sogenannten Betreuten Wohnen (nicht in einer Senioreneinrichtung) leben und von einer Privatperson (Angehörigem, Freund, Nachbarn) oder gemeinsam von ihr und einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.
Arztrezept ist für den Antrag nicht nötig
Das persönliche Pflegepaket können die Pflegebedürftigen, der Pflegedienst oder ihre Angehörigen/Pflegepersonen ganz einfach über die Apotheke beantragen. Diese kümmert sich dann zügig um die Abwicklung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Die Genehmigung erfolgt in der Regel unbefristet. Man braucht hierfür kein Arztrezept. Wer möchte, kann die Zusammenstellung des Pflegepakets jeden Monat ändern.
Individuelles Pflegepaket kann man selbst zusammenstellen
Ob Mundschutz, Handschuhe, Schutzschürzen oder Bettschutzauflagen, Hand- oder Flächendesinfektion, diese kostenfreien Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt. Sie dienen der Erleichterung der pflegerischen Maßnahmen. Betroffene können ihr individuelles Pflegepaket selbst nach Bedarf zusammenstellen. Produkte und Anzahl sind wählbar.
Gerne berät die Apotheke zu den Auswahlmöglichkeiten und Mengen. Ein Beispielpaket könnte enthalten: 100 Einmalhandschuhe, 500 ml Handdesinfektion, 500 ml Flächendesinfektion, 100 Schutzschürzen.
Für andere Pflegehilfsmittel z. B. für Inkontinenz-Artikel ist ein Rezept des Arztes erforderlich, da diese von der Krankenkasse, nicht von der Pflegekasse, bezahlt werden.
Lassen sie sich hierzu persönlich in Ihrer Apotheke vor Ort beraten.
Wir sind gleich in Ihrer Nähe.
Was sind die Voraussetzungen?
- Pflegegrad 1 bis 5
- Zuhause wohnend oder
- in einer Wohngemeinschaft oder
- im Betreuten Wohnen (nicht in einer Senioreneinrichtung)
- Betreuung durch mindestens eine private Pflegeperson (Angehöriger, Freund, Nachbar)